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Du möchtest dich bewerben?
Hier findest du alle wichtigen Informationen rund um deine Bewerbung zum Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz. Der Bewerbungszeitraum startet am 15. März und endet am 15. Mai 2025.
Damit deine Bewerbung vollständig ist, halte bitte folgende Dokumente als PDF zum Upload bereit: Gründungsnachweis (Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug) sowie optional ein Pitchdeck mit max. 5 Slides. Erfülle jetzt die Teilnahmevoraussetzungen und setze den ersten Schritt in Richtung Auszeichnung.
Schritt für Schritt zur Auszeichnung
Der Weg zum Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz – von der Bewerbung bis zur feierlichen Preisverleihung. Erhalte Anerkennung deiner unternehmerischen Leistung und nutze die Chance, deine Vision und dein Unternehmen sichtbar zu machen.
Die Bewerbungsphase startet am 15. März 2025.
Häufige Fragen
Alles, was du über die Voraussetzungen zur Teilnahme wissen musst – klar und verständlich erklärt.
Wer kann sich für den Gründerinnenpreis bewerben?
Bewerben können sich Frauen, die in Rheinland-Pfalz ein Unternehmen gegründet oder eine Betriebsübernahme durchgeführt haben, hauptberuflich selbstständig tätig sind und Mitarbeitende haben. Dein Unternehmen sollte nicht börsennotiert sein und seit mindestens einem Jahr nachweislich gegründet sein.
Gibt es verschiedene Kategorien, innerhalb derer man sich bewerben kann?
Der Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz wird in drei Kategorien verliehen. Du kannst dich jeweils nur in einer Kategorie bewerben.
- Kategorie 1 – Neugründerin (1-3 Jahre am Markt)
- Kategorie 2 – Jungunternehmerin (3-5 Jahre am Markt)
- Kategorie 3 – Unternehmensnachfolge
Können sich auch Gründungsteams bewerben?
Natürlich können sich auch weibliche Gründerinnenteams bewerben, wenn sie das Unternehmen gemeinsam gegründet haben. Den evtl. Gewinn müssten sie sich allerdings teilen 😊
Wann startet der Bewerbungszeitraum?
Du kannst dich ab dem 15. März 2025 bis zum 15. Mai 2025 bewerben.
Und wo kann ich mich bewerben?
Du kannst dich ab dem 15. März 2025 hier auf dieser Webseite bewerben. Bitte halte folgende Unterlagen zum Upload als PDF-Dateien bereit:
- Gründungsnachweis (Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug)
- Pitchdeck, max. 5 Slides (optional)
Gibt es ein Mindestalter für die Bewerbung?
Ja, Bewerberinnen müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Muss mein Unternehmen in Rheinland-Pfalz ansässig sein?
Ja, um am Gründerinnenpreis Rheinland-Pfalz teilnehmen zu können, muss sich dein Unternehmenssitz in Rheinland-Pfalz befinden.
Ist es notwendig, in Vollzeit beschäftigt zu sein?
Ja, die Teilnahme setzt voraus, dass du dein Unternehmen in Vollzeit betreibst und Mitarbeitende hast.
Kann ich mich bewerben, wenn mein Unternehmen erst kürzlich gegründet wurde?
Dein Unternehmen muss seit mindestens einem Jahr nachweislich gegründet sein, damit du dich für eine Bewerbung qualifizierst.
Sind Freiberuflerinnen zur Bewerbung zugelassen?
Freiberuflerinnen oder Bewerberinnen, die als Freiberuflerinnen beim Finanzamt registriert sind, können sich leider nicht bewerben.
Kann ich mich bewerben, wenn ich mein Unternehmen nebenberuflich führe?
Der Gründerinnenpreis ist nur für Frauen gedacht, die ihr Unternehmen hauptberuflich betreiben.
Wie ist der weitere Ablauf nach Einreichung meiner Bewerbung?
Deine Bewerbung wird auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit geprüft und anschließend der Jury zur Beurteilung vorgelegt. Solltest du zu den am höchsten bewerteten Bewerberinnen deiner Kategorie gehören, erhältst du ca. Mitte/Ende August eine Einladung zur Jurysitzung, um dich und dein Unternehmen persönlich vorzustellen.
Wo findet die Jurysitzung statt?
Die Jurysitzung findet online statt und du kannst dich und dein Unternehmen im Rahmen eines klassischen Elevator Pitch präsentieren.
Wer sind die Jurymitglieder?
Die Jury setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Deutschen -Startup-Verbands, der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), dem Handwerk, Preisträgerinnen des Gründerinnenpreises sowie weiteren ausgewiesenen Kennern und Kennerinnen der Gründerinnenszene.
Wie wird bewertet?
Die Bewertung berücksichtigt Einschätzungen insbesondere zu Kriterien wie z.B. Innovationsgehalt, Zukunftsfähigkeit, Nachhaltigkeit, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung, geschlechtergerechte Arbeitskultur sowie deiner Präsentation.
Wie kann ich mich am besten darauf vorbereiten?
Die optimale Vorbereitung darauf ist die Teilnahme am Gründerinnen-Summit, der am 13. August 2025 im Business + Innovation Center in Kaiserslautern stattfindet.
Du hast hier die Chance Ansprechpartnerinnen der beteiligten Ministerien kennenzulernen, dein Netzwerk zu erweitern und an wertvollen Workshops, insbesondere einem Pitchtraining, teilzunehmen.
Besser kannst du dich auf eine Einladung zum Pitch vor der Jury nicht vorbereiten!
Wo kann ich mich für den Gründerinnen-Summit anmelden?
Nach dem Einreichen deiner Bewerbung erhältst du mit der Eingangsbestätigung den Anmeldelink zur Veranstaltung. Darüber hinaus kannst du dich auch über diese Webseite zum Summit anmelden.
Wann und wo findet die Preisverleihung statt?
Die Preisverleihung findet im Spätherbst in Mainz statt. Detailinformationen dazu findest du ab September auf dieser Webseite im Bereich Award.
Und was kann ich gewinnen?
Neben wertvollen Netzwerkkontakten, Knowhow, einem Unternehmensvideo und einer Top Vermarktung deines Unternehmens erhalten die Gewinnerinnen der Kategorien 1-3 ein Preisgeld i. H. v. Euro 5.000,00 im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Preisverleihung durch die Ministerinnen beider Ministerien.